Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Verurteilung des Amtsgerichts Dortmund bestätigt, das zwei Fans wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt hatte.
Beide hatten nach dem Ende eines Bundesligaspiels vor dem Stadion hörbar für andere Besucher des Spiels das sogenannte U-Bahn-Lied gegrölt…eine U-Bahn, eine U-Bahn-, eine U-Bahn bauen wir, von Jerusalem bis nach Ausschwitz… (OLG Hamm 01.10.2015, 1 RVs 66/15)