Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr seines Kindes beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten Elternzeit genommen werden soll. Einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht. Das Elternzeitverlangen erfordert die strenge Schriftform, d.h es muss eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Ein Telefax oder eine E-Mail wahrt die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht und führt zur Nichtigkeit der Erklärung. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.Mai 2016-9 AZR 145/15).
Kategorie: Aktuelles
Bei positivem Nachtatverhalten kann von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden
Der Angeklagte führte sein Fahrzeug zur Tatzeit mit 2,28 Promille und beschädigte einen Stützpfeiler und einen Baum. Trotz eines Eintrages im Fahrerlaubnisregister, wonach gegen den Angeklagten bereits wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss ein Monat Fahrverbot verhängt worden ist, hat das Gericht von der Regelentziehung der Fahrerlaubnis abgesehen. Der Angeklagte hat sich nach der ihm vorgeworfenen Tat mit seiner Alkoholproblematik auseinandergesetzt. So konnte er dem Gericht negative Laborbefunde und seine Teilnahme an einer suchttherapeutischen Motivationsgruppe in einem Krankenhaus nachweisen. (AG Tiergarten, Urteil 18.02.2016 zu 315 Cs 281/15)
Polizeizeugen-zweifelhafter Vertrauensvorschuss
Gerichte begegnen Polizeizeugen in den meisten Fällen mit einem Vertrauensvorschuss, den andere Zeugen nicht genießen. Als Begründungen dafür werden mehrere Argumente vorgebracht. Polizeibeamte hätten ein größeres Potential an zutreffender Wahrnehmung, weil sie entsprechend geschult seien. Sie würden schon deshalb nicht die Unwahrheit vor Gericht sagen, da sie ihre Karriere anderenfalls riskieren würden.Auch am Ausgang eines Verfahrens hätten Sie kein Interesse. Für diese häufig anzutreffenden richterlichen Prämissen gibt es keinen empirischen Beleg. Soweit Studien dazu vorliegen, scheinen sie dieser Ausgangslage sogar zu widersprechen. Gerade die Verurteilung eines Angeklagten wird von vielen Polizisten als Qualitätsbeleg ihrer eigenen Arbeit wahrgenommen.Zu diesem Ergebnis ist die Arbeitsgruppe Polizeizeugen des diesjährigen Strafverteidigertages gekommen.
Führerscheinentzug auch bei geringen Amphetaminwerten rechtmäßig
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist offensichtlich rechtmäßig, wenn bei einem Fahrerlaubnisinhaber bei einer Verkehrskontrolle nur ein geringer Amphetaminwert im Blut festgestellt wird.Im vorliegenden Fall wurde bei einem Motorradfahrer eine Konzentration von 0,018 mg/L Amphetamin gemessen. Der dazu gehörte Sachverständige führte aus, dass auch bei einer solch geringen Konzentration eine gewisse Restwirkung der Droge nicht ausgeschlossen werden könne. Es sei zu berücksichtigen, dass es gerade in der Abklingphase einer akuten Psychostimulantienwirkung zu schweren psychophysischen Erschöpfungszuständen kommen könne, wodurch die persönliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sei. Auch wenn es sich nur um einen einmaligen Konsum der harten Droge gehandelt habe und dieser bereits mehr als drei Tage zurücklag, war der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.(Verwaltungsgericht Neustadt 20.04.2016, 1L269/16)
Kurze Freiheitsstrafen nur noch in Ausnahmefällen und unter ganz besonderen Umständen
In einer Entscheidung des OLG Hamm hat dessen 3.Senat entschieden, dass die Verhängung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur dann Bestand haben kann, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist. Dabei sind auch die zugunsten des Angeklagten sprechenden Umstände zu berücksichtigen. Letztlich soll die Verhängung kürzerer Freiheitsstrafen zurückgedrängt werden.(OLG Hamm 08.03.2016, 3RVs12/16)
Cannabisanbau erlaubt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, dem schwer kranken Kläger eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen, weil das Betäubungsmittel für seine medizinische Versorgung notwendig ist und ihm keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht.
(BVerwG 3 C 10.14 Urteil vom 06.04.2016)
Maskenmannurteil rechtskräftig
Das umstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder, das einen Dachdecker aus Berlin u.a. wegen versuchten Mordes und erpresserischen Menschenraubes schuldig gesprochen und ihn zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die gegen dieses Urteil u.a. vom Angeklagten eingelegte Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Im Verfahren sind erhebliche Ermittlungspannen zu Tag getreten und Polizeibeamte haben ausgesagt, dass sie nicht frei ermitteln durften. Gegen drei Beamte wurden von der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet(05.04.2016,BGH 5 StR 18/16)
Judenhetze durch singende Fußballfans
Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Verurteilung des Amtsgerichts Dortmund bestätigt, das zwei Fans wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt hatte.
Beide hatten nach dem Ende eines Bundesligaspiels vor dem Stadion hörbar für andere Besucher des Spiels das sogenannte U-Bahn-Lied gegrölt…eine U-Bahn, eine U-Bahn-, eine U-Bahn bauen wir, von Jerusalem bis nach Ausschwitz… (OLG Hamm 01.10.2015, 1 RVs 66/15)
Sexueller Missbrauch von Kindern durch WhatsApp-Nachrichten
Der Straftatbestand ist erfüllt, wenn der Täter auf ein Kind mittels Schriften oder mittels Informations-oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Ein solches Einwirken kann auf verschiedene Weise erfolgen, z.B durch wiederholtes Drängen, Überreden, Versprechungen oder das Erwecken von Neugier. Im vorliegenden Fall hatte das Gericht eine WhatsApp-Nachricht des Angeklagten an ein neun jähriges Mädchen mit der Frage, „ob sie zu viert was machen können“ vor dem Hintergrund einer davor gestellten Frage, ob die Nacht mit ihrem Freund schön gewesen sei und der Nachfrage, ob das Mädchen eine Freundin habe, die noch nicht erwachsen sein müsse, als Schrift im Sinne des Gesetzes angesehen und eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.(OLG Hamm 14.01.16, 4 RVs 144/15)
Täteridentifizierung im Ordnungswidrigkeitenverfahren
Im vorliegenden Fall hatte der Amtsrichter in den Urteilsgründen angegeben, er hätte die Betroffene anhand der Gesichtsform und der Frisur in der Hauptverhandlung im Hinblick auf die in die Hauptverhandlung eingeführten Lichtbilder aus der Akte erkannt. Das Kammergericht hat entschieden, dass diese In Bezugnahme nicht genügt und das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. Das Urteil müsse Ausführungen zur Bildqualität der eingeführten Fotos enthalten sowie die darauf abgebildete Person so präzise beschreiben, dass die Beschreibung die Identifizierung ermöglicht. (KG 15.11.2015)