›› Vertretung im Vollzug und Maßregelvollzug
›› Vertretung im Vollzug und Maßregelvollzug
Gerade wenn etwas längere Freiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug verbüßt werden müssen, gilt es sich so bald als möglich zu bewähren, um Lockerungen und anschließend ggfls. die Verlegung in den offenen Vollzug zu erreichen. An der das entscheidenden Vollzugsplankonferenz können Sie einen Anwalt hinzuziehen, der auch ein Akteneinsichtsrecht hat. Sind Sie im Maßregelvollzug untergebracht, muss Ihnen jedes Jahr, wenn das Gericht die Voraussetzungen der weiteren Unterbringung prüft, ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und rufen Sie mich gerne an.