Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten in Hannover im Auftrag des „IS“ rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Celle hatte die Angeklagte 2017 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts stach die Angeklagte einem Polizeibeamten, der im Hauptbahnhof Hannover auf Streife ging und mit keinem Angriff auf seine Person rechnete, unvermittelt mit einem Messer in den Hals, um ihn zu töten. Sie sah in ihm einen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland, die sie als ein Gebiet des Unglaubens betrachtete und deren Bewohner sie als „Feinde des Islams“ hasste. Sie handelte dabei im Auftrag von Mitgliedern des sog. islamischen Staates, mit denen sie die konkrete Tatausführung abgesprochen hatte. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten verworfen, so dass das Urteil jetzt rechtskräftig ist. (BGH Urteil vom 19.04.18)