Meine Fachrichtung – meine Kompetenz!
›› Rechtsgebiete
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Meine Fachrichtung – meine Kompetenz!
Als Beschuldigter stehen Sie dem staatlichen Machtapparat gegenüber.
Deshalb sollten Sie sich einen starken Rechtsbeistand zu Ihrer Verteidigung suchen.
Kompetente Verteidigung bedeutet für mich,
Sie umfassend und auf Ihre konkrete Lebenssituation zugeschnitten zu beraten und zu begleiten, sowie engagiert und fachlich fundiert gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten aufzutreten.
Ich empfehle Ihnen folgende Handlungsweisen:
Sie bekommen einen Anhörungsbogen von der Polizei.
Es besteht für Sie keine Verpflichtung zur Polizei zu gehen. Vielmehr sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und erst nach Akteneinsicht durch die Verteidigung das weitere Vorgehen besprechen.
Sie werden festgenommen.
Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie haben das Recht, sofort einen Anwalt anzurufen.
Ihnen wird die Anklageschrift zugestellt.
Höchste Zeit, sich an einen Verteidiger zu wenden.
Sie erhalten einen Strafbefehl.
Lassen sie sich unverzüglich beraten, da Sie nur zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Zeit haben, dagegen Einspruch einzulegen.
Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an mich.
Bettina Rudolf
Der wohl häufigste Vorwurf ist das Handel treiben mit Cannabis, Kokain, Amphetamine, Ecstasy, Heroin, Crystal Speed und LSD. In Betäubungsmittelverfahren liegt die Besonderheit vor allem in der Erkenntnisgewinnung der Ermittlungsbehörden sowie in der oftmals vorliegenden unbehandelten Suchterkrankung der Tatverdächtigen. Neben der juristischen Beherrschung der Materie muss Verteidigung auch Unterstützung zu Therapieangeboten leisten. Häufig kommen verdeckte Ermittler, Telefonüberwachung, Lauschangriffe und Observationen zum Einsatz. Gibt es Tatzeugen sind dies häufig in irgendeiner Form Tatbeteiligte, die durch das Vorhandensein einer eigenen Suchterkrankung in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt sein können oder aber aufgrund der Vielzahl eigener begangener Delikte Einschränkungen in der Erinnerungsfähigkeit konkreter Taten und Tatzeiträume offenbaren. Auch die Folgen der gesetzlichen „Aufklärungshilfe“ nach§ 31 BtMG sind gründlich zu bedenken.
Die Zahl der gegen Ärzte, aber auch gegen Krankenschwestern, Kranken-und Altenpfleger eingeleiteten straf- und berufsrechtlichen Verfahren ist in den letzten Jahren stark angestiegen.
Wir befinden uns in Deutschland in der paradoxen Situation, über eines der besten und hochentwickeltsten ärztlichen Versorgungssysteme der Welt zu verfügen einhergehend mit einem zunehmend minimierten Risiko für die Patienten. Gleichzeitig ist das juristisch forensische Risiko für die im Gesundheitswesen Arbeitenden überdimensional gestiegen. Die zunehmende Verrechtlichung der Medizin führt zu einer zunehmenden Kriminalisierung.
Strafanzeigen und Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen fahrlässiger Tötung hängen mittlerweile wie ein Damoklesschwert insbesondere über besonders haftungsträchtigen operativen Fachgebieten wie Gynäkologie, Chirurgie, Orthopädie und Anästhesie. Aber auch wegen Abrechnungsbetrug sehen sich zunehmend mehr Ärzte im Visier der Strafverfolgungsbehörden. Dabei ist bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens häufig existenzgefährdend manchmal sogar existenzvernichtend.
Effiziente Strafverteidigung im medizinischen Bereich muss deshalb nach meinem Verständnis neben der bestmöglichen Verteidigung bereits zu Beginn des Verfahrens vor allem den Schutz des Beschuldigten vor einer Vorverurteilung in der Öffentlichkeit und die Vermeidung berufsrechtlicher Konsequenzen im Auge haben.
Das Sexualstrafrecht dient heute vor allem dem Schutz der individuellen Selbstbestimmung. Verfahren in diesem sensiblen Bereich stellen eine große Belastung für alle Beteiligten dar. Leider ist die Falschbelastungstendenz gerade in diesem Bereich besonders hoch. Wenn der Schuldnachweis also nicht geführt werden kann, kämpfe ich mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln, wobei immer auch mein Ziel ist, das Verfahren so zügig und geräuschlos wie möglich zu beenden. Anderenfalls versuche ich aus denselben Gründen, eine Verfahrensverständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht zu erreichen.
Diebstahl, Betrug und zunehmend auch Untreue sind die häufigsten Vorwürfe im Bereich der Vermögensdelikte. Meine Berufserfahrung zeigt, dass es sich gerade im Bereich des Ladendiebstahls oft um psychisch belastete oder gar erkrankte Beschuldigte handelt, die unter Umständen auch eine therapeutische Begleitung benötigen. Sobald bei Vermögensdelikten hohe finanzielle Schäden und erhebliche kriminelle Energie von den Ermittlungsbehörden angenommen werden, drohen neben erheblichen Strafen verbunden mit der Anordnung von Untersuchungshaft auch Einziehung und Verfall von Vermögenswerten.
Unfallflucht, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr sind die häufigsten Vorwürfe in diesem Bereich. Es drohen neben einer Geld- und in seltenen Fällen einer Freiheitstrafe regelmäßig die sofortige Beschlagnahmung des Führerscheins und der nachfolgende Entzug der Fahrerlaubnis. Um die Folgen für den Beschuldigten auch hinsichtlich des Erhaltes oder zumindest der baldmöglichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis so gering wie möglich zu halten, sollte mit Hilfe der Verteidigung sofort reagiert werden.
Das Jugendstrafrecht findet Anwendung bei Jugendlichen vom 14.-17. Lebensjahr und gegebenenfalls auch bei Heranwachsenden zwischen dem 18.und dem 20.Lebensjahr. Dem Jugendstrafrecht liegt die Erkenntnis zugrunde, dass möglichst mit erzieherischen Mitteln auf strafrechtlich relevantes Verhalten reagiert werden sollte. Es ist meist Ausdruck einer problematischen Umorientierungsphase in Pubertät und Adoleszenz und zwar unabhängig von Nationalität und Schichtzugehörigkeit. In der Regel handelt es sich bei jugendlichen Verfehlungen zudem um vorübergehende Erscheinungen, die im jungen Erwachsenenalter nachlassen. Aufgrund ihrer sich noch entwickelnden Persönlichkeit sind Jugendliche gerade in polizeilichen Vernehmungen häufig nicht in der Lage, zumindest zunächst von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und immer wieder sogar falsche Geständnisse ablegen. Jugendliche bedürfen daher noch mehr als Erwachsene einer kompetenten Verteidigung an ihrer Seite am besten von Anfang an. Jugendliche haben das Recht auf einen von Ihnen gewählten Verteidiger/in, der oder die auch Ihre Interessen gegenüber Schule oder Ausbildungsstätte wahrnimmt. Auch beim Verdacht auf eine schwerere Straftat ist wenn irgend möglich eine Inhaftierung zu vermeiden, da die Folgen für die Entwicklung eines Jugendlichen wesentlich schwerer wiegen als bei Erwachsenen.
Beziehungstaten und Körperverletzungsvorwürfe unter dem Einfluss von Alkohol sind die häufigsten Vorwürfe in diesem Bereich. Es gilt regelmäßig nicht nur die Auseinandersetzung mit der Justiz zu führen, sondern auch mit Nebenklägern ist angemessen umzugehen. Bei schweren Verletzungsvorwürfen oder einer eingetretenen Todesfolge steht regelmäßig die Anordnung der Untersuchungshaft mit ihren einschneidenden Folgen im Raum. Erstes Ziel der Verteidigung muss die Vermeidung der Anordnung oder die Aussetzung des Vollzuges sein. Im Bereich der Kapitaldelikte, insbesondere wenn die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Raum steht geht es tatsächlich um das Leben des Beschuldigten. Hier arbeite ich grundsätzlich nicht alleine, sondern mit einer langjährigen Kollegin zusammen.
Als Nebenkläger besteht zudem die Möglichkeit, Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren im sog. Adhäsionsverfahren geltend zu machen, so dass eine zusätzliche zivilrechtliche Klage gegen die schädigende Person entbehrlich wird. Opfer einer Straftat können sich außerdem eines Verletztenbeistandes-oder Zeugenbeistandes bedienen. Ich bin für Sie da.
Gerade wenn etwas längere Freiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug verbüßt werden müssen, gilt es sich so bald als möglich zu bewähren, um Lockerungen und anschließend ggfls. die Verlegung in den offenen Vollzug zu erreichen. An der das entscheidenden Vollzugsplankonferenz können Sie einen Anwalt hinzuziehen, der auch ein Akteneinsichtsrecht hat. Sind Sie im Maßregelvollzug untergebracht, muss Ihnen jedes Jahr, wenn das Gericht die Voraussetzungen der weiteren Unterbringung prüft, ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und rufen Sie mich gerne an.