Weiche Droge Cannabis

Bei Anwendung des Konsumcannabisgesetzes entfaltet der Umstand, dass es sich bei Cannabis um eine weiche Droge handelt, in der Strafzumessung keine strafmildernde Wirkung mehr, da das Gesetz allein zu dieser Droge Regelungen enthält. (vgl. BGH 6 StR 116/24, Beschluss 16.05.24)