Pflichtverteidigung bei schwieriger Sach-und Rechtslage

Beschuldigte haben Anspruch auf die Beiordnung einer Pflichtevrteidigerin oder eines Pflichtverteidigers bei schwieriger Sach-und Rechtslage. Wann dafür die Voraussetzungen erfüllt sind, ist rechtssicher kaum einzuschätzen. Das Landgericht Magdeburg hat einen solchen Fall beim Vorwurf der Unfallflucht angenommen, nachdem die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Ermittlungsverfahren notwendig geworden ist. (vgl. LG Magdeburg, Beschluss vom 27.01.2026)