Das umstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder, das einen Dachdecker aus Berlin u.a. wegen versuchten Mordes und erpresserischen Menschenraubes schuldig gesprochen und ihn zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die gegen dieses Urteil u.a. vom Angeklagten eingelegte Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Im Verfahren sind erhebliche Ermittlungspannen zu Tag getreten und Polizeibeamte haben ausgesagt, dass sie nicht frei ermitteln durften. Gegen drei Beamte wurden von der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet(05.04.2016,BGH 5 StR 18/16)