Der Angeklagte führte sein Fahrzeug zur Tatzeit mit 2,28 Promille und beschädigte einen Stützpfeiler und einen Baum. Trotz eines Eintrages im Fahrerlaubnisregister, wonach gegen den Angeklagten bereits wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss ein Monat Fahrverbot verhängt worden ist, hat das Gericht von der Regelentziehung der Fahrerlaubnis abgesehen. Der Angeklagte hat sich nach der ihm vorgeworfenen Tat mit seiner Alkoholproblematik auseinandergesetzt. So konnte er dem Gericht negative Laborbefunde und seine Teilnahme an einer suchttherapeutischen Motivationsgruppe in einem Krankenhaus nachweisen. (AG Tiergarten, Urteil 18.02.2016 zu 315 Cs 281/15)