wenn ein Jugendlicher straffällig wird, können sorgeberechtigte Eltern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Sie haben die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die Schädigung Dritter durch ihre Kinder zu verhindern, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben. Im konkreten Fall hatte eine Mutter Kenntnis davon, dass u.a. ihr 16-jähriger Sohn ihren ehemaligen Lebensgefährten töten wollte und die Tat dann auch begangen hat. (BGH Urteil vom 07.10.25, 3 StR 11/25)