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Aktuelle Mitteilungen

Gegen Gesetzesverschärfung bei Messerattacken

Der Deutsche Anwaltsverein hat sich klar gegen die diskutierte Gesetzesverschärfung bei Messerattacken ausgesprochen. Eine Strafschärfung von gefährlicher Körperverletzung hin zum versuchten Tötungsdelikt ist abzulehnen. Die Gesetzeslage stellt klare Anforderungen an den Tötungsvorsatz eines Täters. Ein Angriff mit einem Messer sieht bereits jetzt eine Mindesteinsatzstrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe vor. Das ist ausreichend. Eine stärkere abschreckende Wirkung im Fall der Erhöhung auf ein Jahr Mindeststrafe bei Annahme eines versuchten Tötungsdeliktes ist nicht zu erwarten. (DAV 04.04.2018)

Drogenkurier muss damit rechnen, dass ihm mehr Rauschgift gegeben wird, als mitgeteilt

Ein Drogenkurier, der sich zum Transport von Betäubungsmitteln bereit erklärt und weder auf die Menge des ihm übergebenen Rauschgifts Einfluss nehmen noch diese Menge überprüfen kann, wird in der Regel damit rechnen müssen, dass er mehr transportiert, als man ihm gesagt hat. Ist ihm bei dieser Sachlage die tatsächliche Menge gleichgültig, dann handelt er mit bedingtem Vorsatz hinsichtlich der tatsächlich von ihm transportierten Menge. Das liegt in Fällen, in denen zwischen Kurier und Auftraggeber kein persönliches Vertrauensverhältnis besteht, regelmäßig nahe.
(BGH, 05.07.2017- 2 StR 110/17)

Zeugen müssen einer Ladung der Polizei folgen

Die Strafprozessordnung ist dieses Jahr erneut geändert worden. Unter anderem besteht jetzt die Verpflichtung eines Zeugen bereits der Ladung der Polizei zu folgen. Bislang gab es diese Verpflichtung nur dann, wenn die Ladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht ausgesprochen wurde. Die Ladung kann auch mündlich erfolgen. Ladungsfristen sind nicht einzuhalten. Selbstverständlich bleibt es bei den bestehenden Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechten eines Zeugen und dem Recht einen Anwalt als Zeugenbeistand mitzunehmen.

Cannabiskonsum und fahrlässiges Fahren eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel

Der Bundesgerichtshof hat entschieden,dass ein Tatrichter in Fällen, in denen eine Fahrt mit einem Kraftfahrzeug trotz fehlendem zeitlichen Zusammenhang mit vorangegangenem Cannabiskonsum aus Rechtsgründen nicht gehindert ist, beim Fehlen gegenläufiger Beweisanzeichen bereits aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert erreichenden THC-Konzentration im Blut, derzeit 1,0 ng/ml, auf ein fahrlässiges Verhalten des Betroffenen zu schließen u.a. mit der Folge der Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots.(vgl. BGH 4 StR 422/15, 14.02.2017)

Auslieferung an die Türkei zur Strafvollstreckung

Die Zulässigkeit einer Auslieferung zur Strafvollstreckung an die Türkei setzt angesichts der politischen und justiziellen Entwicklungen in der Türkei nach der Verhängung des Ausnahmezustandes mindestens voraus, dass die türkische Regierung eine völkerrechtlich verbindliche Zusicherung zu den den Verfolgten konkret erwartenden Haftbedingungen zur Überprüfung durch deutsche Behördenvertreter abgibt. (Kammergericht,Beschluss 17.01.17;(4) 151 AuslA 11/16 (10/17))