Besonders schwerer sexueller Übergriff und die rechtliche Bewertung des Einsatzes eines Fentanylpflasters

Bei Verabreichung des Opioids Fentanyl mittels eines Pflasters handelt es sich nicht um ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs.8 Nr.1 StGB, dessen Verwirklichung mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht ist. Der Einsatz des Pflasters stellt allerdings den Einsatz von Gewalt im Sinne von § 177 Abs.5 Nr.1 StGB dar, der mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet wird. (BGH 6 StR 360/24, Beschluss vom 15.05.25)