Der Staatsschutzsenat des Kammergericht hat drei Angeklagte u.a. wegen gemeinschaftlicher Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und 10 Monaten verurteilt. Obwohl die Angeklagten letztlich nicht nach Syrien eingereist sind, hat das Gericht erhebliche Freiheitsstrafen ausgesprochen, was u.a. mit generalpräventiven Erwägungen begründet wurde.
Schlagwort: Freiheitsstrafe
Gegen Gesetzesverschärfung bei Messerattacken
Der Deutsche Anwaltsverein hat sich klar gegen die diskutierte Gesetzesverschärfung bei Messerattacken ausgesprochen. Eine Strafschärfung von gefährlicher Körperverletzung hin zum versuchten Tötungsdelikt ist abzulehnen. Die Gesetzeslage stellt klare Anforderungen an den Tötungsvorsatz eines Täters. Ein Angriff mit einem Messer sieht bereits jetzt eine Mindesteinsatzstrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe vor. Das ist ausreichend. Eine stärkere abschreckende Wirkung im Fall der Erhöhung auf ein Jahr Mindeststrafe bei Annahme eines versuchten Tötungsdeliktes ist nicht zu erwarten. (DAV 04.04.2018)