Cannabiskonsum und fahrlässiges Fahren eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel

Der Bundesgerichtshof hat entschieden,dass ein Tatrichter in Fällen, in denen eine Fahrt mit einem Kraftfahrzeug trotz fehlendem zeitlichen Zusammenhang mit vorangegangenem Cannabiskonsum aus Rechtsgründen nicht gehindert ist, beim Fehlen gegenläufiger Beweisanzeichen bereits aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert erreichenden THC-Konzentration im Blut, derzeit 1,0 ng/ml, auf ein fahrlässiges Verhalten des Betroffenen zu schließen u.a. mit der Folge der Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots.(vgl. BGH 4 StR 422/15, 14.02.2017)