Ein bislang nicht vorbestrafter unbegleiteter minderjähriger Flüchtling wurde vom Amtsgericht Hannover wegen sexueller Nötigung an seiner Erzieherin zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Er fasste ihr unter anderem an die Brüste. In der Urteilsbegründung des Gerichts hieß es unter anderem, wenn der Angeklagte in Deutschland leben wolle, müsse er sich an die geltenden Gesetze halten, wozu selbstverständlich auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau gehöre.(AG Hannover 08.09.16-328 Ds 96/16)