Das Landgericht Berlin hat gestern die beiden Angeklagten erneut zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Voraussetzung für diese Verurteilung war, dass auch diese Kammer von bedingtem Tötungsvorsatz der Beiden ausgegangen ist. Die beiden Angeklagten hätten den Tod anderer Verkehrsteilnehmer durch ihre Fahrweise als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt, gebilligt oder sich zumindest damit abgefunden. Bewusst fahrlässiges Handeln der Angeklagten könne nicht mehr angenommen werden, da dies ein ernsthaftes Vertrauen auf einen guten Ausgang vorausgesetzt hätte und dieses ernsthafte Vertrauen auch durch Tatsachen hätte belegt sein müssen. Da die Verteidigung erneut Revision gegen das Urteil einlegen (muss), wird der Bundesgerichshof noch einmal prüfen und gegebenfalls noch einmal an eine andere Kammer des Berliner Landgerichts zurückverweisen müssen.
Monat: März 2019
Kammergericht verurteilt drei Berliner zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen geplanter Ausreise nach Syrien als IS-Unterstützer
Der Staatsschutzsenat des Kammergericht hat drei Angeklagte u.a. wegen gemeinschaftlicher Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und 10 Monaten verurteilt. Obwohl die Angeklagten letztlich nicht nach Syrien eingereist sind, hat das Gericht erhebliche Freiheitsstrafen ausgesprochen, was u.a. mit generalpräventiven Erwägungen begründet wurde.