Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist offensichtlich rechtmäßig, wenn bei einem Fahrerlaubnisinhaber bei einer Verkehrskontrolle nur ein geringer Amphetaminwert im Blut festgestellt wird.Im vorliegenden Fall wurde bei einem Motorradfahrer eine Konzentration von 0,018 mg/L Amphetamin gemessen. Der dazu gehörte Sachverständige führte aus, dass auch bei einer solch geringen Konzentration eine gewisse Restwirkung der Droge nicht ausgeschlossen werden könne. Es sei zu berücksichtigen, dass es gerade in der Abklingphase einer akuten Psychostimulantienwirkung zu schweren psychophysischen Erschöpfungszuständen kommen könne, wodurch die persönliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sei. Auch wenn es sich nur um einen einmaligen Konsum der harten Droge gehandelt habe und dieser bereits mehr als drei Tage zurücklag, war der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.(Verwaltungsgericht Neustadt 20.04.2016, 1L269/16)
Monat: April 2016
Kurze Freiheitsstrafen nur noch in Ausnahmefällen und unter ganz besonderen Umständen
In einer Entscheidung des OLG Hamm hat dessen 3.Senat entschieden, dass die Verhängung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur dann Bestand haben kann, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist. Dabei sind auch die zugunsten des Angeklagten sprechenden Umstände zu berücksichtigen. Letztlich soll die Verhängung kürzerer Freiheitsstrafen zurückgedrängt werden.(OLG Hamm 08.03.2016, 3RVs12/16)
Cannabisanbau erlaubt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, dem schwer kranken Kläger eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen, weil das Betäubungsmittel für seine medizinische Versorgung notwendig ist und ihm keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht.
(BVerwG 3 C 10.14 Urteil vom 06.04.2016)
Maskenmannurteil rechtskräftig
Das umstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder, das einen Dachdecker aus Berlin u.a. wegen versuchten Mordes und erpresserischen Menschenraubes schuldig gesprochen und ihn zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die gegen dieses Urteil u.a. vom Angeklagten eingelegte Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Im Verfahren sind erhebliche Ermittlungspannen zu Tag getreten und Polizeibeamte haben ausgesagt, dass sie nicht frei ermitteln durften. Gegen drei Beamte wurden von der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet(05.04.2016,BGH 5 StR 18/16)