Das Oberlandesgericht Celle hatte die Angeklagte 2017 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts stach die Angeklagte einem Polizeibeamten, der im Hauptbahnhof Hannover auf Streife ging und mit keinem Angriff auf seine Person rechnete, unvermittelt mit einem Messer in den Hals, um ihn zu töten. Sie sah in ihm einen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland, die sie als ein Gebiet des Unglaubens betrachtete und deren Bewohner sie als „Feinde des Islams“ hasste. Sie handelte dabei im Auftrag von Mitgliedern des sog. islamischen Staates, mit denen sie die konkrete Tatausführung abgesprochen hatte. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten verworfen, so dass das Urteil jetzt rechtskräftig ist. (BGH Urteil vom 19.04.18)
Schlagwort: versuchter Mord
Maskenmannurteil rechtskräftig
Das umstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder, das einen Dachdecker aus Berlin u.a. wegen versuchten Mordes und erpresserischen Menschenraubes schuldig gesprochen und ihn zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die gegen dieses Urteil u.a. vom Angeklagten eingelegte Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Im Verfahren sind erhebliche Ermittlungspannen zu Tag getreten und Polizeibeamte haben ausgesagt, dass sie nicht frei ermitteln durften. Gegen drei Beamte wurden von der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet(05.04.2016,BGH 5 StR 18/16)